Laut geltendem Recht darf und werde ich Sie in folgenden Situationen NICHT krankschreiben:
Krankschreibungen in oben genannten Fällen können nicht nur für mich, sondern auch für Sie arbeitsrechtliche Folgen bis hin zur Kündigung haben (Täuschungstatbestand)!
Sind Sie oder Ihr Kind erkrankt, bekommen Sie selbstverständlich eine medizinische Untersuchung und Behandlung nach geltenden Leitlinien und eine entsprechend begrenzte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von mir!