Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse immer dafür zu sorgen, dass sowohl die Daten (z.B. Adresse) auf ihren Krankenkassenkarten aktuell sind als auch uns regelmäßig eine aktuelle Telefonnummer zu hinterlassen. Im Falle, dass wir Sie wegen einer Terminverschiebung oder auffälligen Laborwerten erreichen müssen, ist es oftmals für beide Seiten ungünstig, wenn diese Angaben fehlen oder veraltet sind.
Eines unserer größten Probleme im Praxisalltag ist das Fehlen von Chipkarten.
Zukünftig werden wir gezwungen sein, 14 Tage nach einer erfolgten Behandlung bzw. am Ende des Quartals Ihnen diese Behandlung privat in Rechnung zu stellen, wenn es Ihnen bis dahin nicht möglich war, uns eine gültige Krankenkassenkarte (G2) oder einen gleichwertigen Versicherungsnachweis vorzulegen.
Rezept-Bestellungenper E-Mail sind nur dann möglich, wenn Ihre Krankenversichertenkarte im aktuellen Quartal bereits in unserer Praxis-Software eingelesen ist.
Wir bitten Sie dafür um Verständnis und hoffen, dass somit ein reibungsloser Ablauf in der Praxisorganisation möglich ist.